
Das steckt hinter der Brandschutznorm DIN EN13501
Der Brandschutz ist ein entscheidender Aspekt im Bauwesen und in der Gebäudesicherheit. Um die Brandsicherheit von Gebäuden zu gewährleisten, gibt es Normen und Standards, die die Brandklassifizierung von Bauprodukten regeln. Eine dieser wichtigen Normen ist die DIN EN 13501, die europaweit angewandt wird, um Bauprodukte in Bezug auf ihr Brandverhalten zu klassifizieren. In diesem Blogbeitrag werden wir nicht nur die DIN EN 13501 genauer betrachten, sondern auch die Bedeutung von Schulungen für Brandschutz- und Evakuierungshelfer sowie Brandschutzbeauftragte hervorheben.
I. Was ist die DIN EN 13501?
Die DIN EN 13501 ist Teil der Normenreihe, die sich mit der Klassifizierung von Bauprodukten hinsichtlich ihres Brandverhaltens befasst. Diese Normreihe dient der Vereinheitlichung der Brandschutzanforderungen in Europa und ermöglicht es, die Brandeigenschaften von Materialien und Produkten zu bewerten.
II. Die Klassifizierung nach DIN EN 13501:
Die DIN EN 13501 definiert verschiedene Klassen, die das Brandverhalten von Bauprodukten beschreiben. Hier sind die Hauptklassen:
A1: Nicht brennbar und A2: Praktisch nicht brennbar:
Diese Klassen kennzeichnen Bauprodukte, die im Brandfall keine oder sehr geringe Brandbeiträge liefern.
B: Begrenzt brennbar:
Produkte dieser Klasse haben ein begrenztes Brandverhalten und tragen nur geringfügig zur Brandausbreitung bei.
C: Entzündbar, D: Schwierig entzündbar, E: Leicht entzündbar und F: Stark entzündbar:
Diese Klassen beschreiben die zunehmende Entzündbarkeit von Bauprodukten, wobei Klasse F die höchste Entzündbarkeit aufweist.
III. Bedeutung für die Gebäudesicherheit:
Die Klassifizierung nach DIN EN 13501 ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Bauprodukte den geltenden Brandschutzanforderungen entsprechen. Sie hilft, das Risiko von Bränden in Gebäuden zu minimieren und die Sicherheit von Menschen und Eigentum zu gewährleisten.

Mitarbeiterschulungen für Brandschutz
Eine wichtige Frage, die im Zusammenhang mit Brandsicherheit immer wieder aufkommt, dreht sich um die Unterweisung der Mitarbeiter in Sachen Brandschutz. Angesichts der Bedeutung der DIN EN 13501 stellt sich die Frage, ob es notwendig ist, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen und zu sensibilisieren.
Eine Brandschutzunterweisung bietet nicht nur Vorteile in Bezug auf die Sicherheit, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen verhindern. Denn bei Nichteinhaltung der entsprechenden Normen und Vorschriften können erhebliche Konsequenzen drohen, sowohl in finanzieller als auch in strafrechtlicher Hinsicht.
Brandschutz- und Evakuierungshelfer
Jeder Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutz- und Evakuierungshelfer zu benennen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Die notwendige Anzahl an Evakuierungshelfer kann nicht genau bestimmt werden, diese müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.
Gerade in ausgedehnten Gebäuden oder bei Anwesenheit vieler Personen, möglichst viele Beschäftigte für die Wahrnehmung von Aufgaben bei der Evakuierung benannt werden.
Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind besonders auf die Belange des betrieblichen vorbeugenden Brandschutzes ausgebildete Personen, die im Ernstfall für einen möglichst reibungslosen Ablauf sorgen. Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit, und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Weitere Informationen zum Thema Brandschutz und Evakuierungshelfer finden Sie unter https://www.brandschutzakademie-bw.de/seminar/brandschutz-und-evakuierungshelfer/
Wiederholung der Brandschutzhelfer-Ausbildung
Die regelmäßige Wiederholung der Brandschutzhelfer-Ausbildung ist von entscheidender Bedeutung, um im Ernstfall schnell und effektiv handeln zu können. Eine Wiederholung alle 3-5 Jahre stellt sicher, dass das Wissen und die Fähigkeiten der Brandschutzhelfer auf dem neuesten Stand sind und sie in der Lage sind, angemessen auf mögliche Gefahrensituationen zu reagieren. Bei Wesentlichen Veränderungen im Betrieb, sollte sollte die Ausbildung in kürzeren Abständen wiederholt werden.
Brandschutzbeauftragter – Grundlehrgang
Der Brandschutzbeauftragte hat im Betrieb eine entscheidende Funktion: Er berät und unterstützt den Arbeitgeber in Brandschutzfragen, kontrolliert die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und beurteilt Brandgefährdungen. Brandschutzbeauftragte benötigen daher eine fundierte Ausbildung, um ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden.
Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten orientiert sich an der Zahl der im Brandfall gefährdeten Personen und dem Brandrisiko im Unternehmen.
Fortbildung von Brandschutzbeauftragten:
Die Fachkunde von Brandschutzbeauftragten muss den aktuellen Erfordernissen sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften entsprechen. Demnach ist für Brandschutzbeauftragte eine regelmäßige Fortbildung notwendig und zur qualifizierten Aufgabenbewältigung erforderlich. Dazu muss der Unternehmer den Brandschutzbeauftragten die erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange ermöglichen. Fortbildungsthemen können insbesondere sein:
- Themenbezogene Seminare zum anlagentechnischen, organisatorischen und baulichen Brandschutz
- Branchenbezogene Seminare zum Brandschutz
- Spezialisierungsseminare (Explosionsschutz, Notfallmanagement, Katastrophenschutz, Evakuierung, Luftfahrt, Bahn, usw.)
- Seminare zu Kommunikation, Didaktik, Präsentation
- Fachtagungen
Fortbildungsveranstaltungen sind innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten zu absolvieren. Der Abstand zwischen zwei Fortbildungsveranstaltungen soll drei Jahre nicht überschreiten.
Nach bestandenen Prüfungen erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat der Brandschutz Akademie Baden-Württemberg, das von allen Versicherern anerkannt ist.
Weitere Informationen zum Thema Brandschutzbeauftragter finden Sie unter https://www.brandschutzakademie-bw.de/seminar/brandschutzbeauftragter-grundlehrgang/